Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ladung“ im Regelfall das behördliche oder gerichtliche Ersuchen an eine Person, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort, insbesondere zu einer Verhandlung oder zu einem Termin, zu erscheinen. Die Ladung dient der prozeduralen Sicherstellung, dass betroffene oder interessierte Parteien in einem Rechtsverfahren rechtzeitig informiert werden und somit ihr Recht auf Anhörung und Beteiligung wahrnehmen können.
Im Strafprozessrecht wird die Regelung der Ladung insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) behandelt. So bestimmt die StPO, dass Zeugen, Beschuldigte und andere Verfahrensbeteiligte ordnungsgemäß zu laden sind, damit das Verfahren ordnungsgemäß stattfinden kann. Grundsätzlich werden in einer Ladung der Grund der Vorladung, der Ort, das Datum und die Uhrzeit angegeben, an dem oder zu dem eine Person erscheinen muss. Die Nichterscheinung ohne triftigen Grund kann Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise Geldstrafen oder die polizeiliche Vorführung.
Im Zivilprozess ist die Ladung von Parteien und Zeugen im Wesentlichen im Zivilverfahrensrecht geregelt. Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle notwendigen Beteiligten rechtzeitig Informationen über den Zeitpunkt und den Ort einer Verhandlung erhalten. Dies hat den Zweck, die rechtlichen Anhörungsrechte und die Möglichkeit der Verteidigung oder Beteiligung am Verfahren zu gewährleisten.
Besondere Vorschriften gibt es auch für die Ladung im Verwaltungsverfahren. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) legt fest, wie Personen in Verwaltungsverfahren zu laden sind. Eine Ladung muss dabei immer schriftlich erfolgen und ebenfalls genaue Informationen zum Zweck und Zeitpunkt der Anhörung oder Verhandlung enthalten. Auch hier sind Maßnahmen vorgesehen, falls eine geladene Person unentschuldigt nicht erscheint.
Zusammenfassend ist die Ladung im österreichischen Recht ein instrumentelles Mittel zur Sicherstellung fairer Verfahren und zur Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten. Die Präzisierung, welche Details eine Ladung enthalten muss und welche Prozesse bei Nichterscheinen folgen, sind zentraler Bestandteil der verschiedenen Verfahrensregelungen in Österreich.