Der Begriff „Laienspiegel“ ist im österreichischen Recht nicht etabliert. Die Bezeichnung ist vielmehr aus dem deutschen Recht bekannt, besonders im Bereich der juristischen Ausbildung und der Darstellung von Rechtsvorschriften für Nichtjuristen. In Österreich existiert kein direkter Gegenentwurf zu diesem Konzept.
Allerdings gibt es im österreichischen Recht ähnliche Ansätze, um rechtliche Informationen Laien zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere Broschüren und Leitfäden, die von offiziellen Stellen wie etwa Ministerien oder der Arbeiterkammer herausgegeben werden. Diese Publikationen dienen dazu, komplexe juristische Sachverhalte in verständlicher Sprache zu erläutern und somit einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Ein Beispiel hierfür wäre die Arbeiterkammer, die zahlreiche Ratgeber zu arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht. Diese Publikationen sind darauf ausgelegt, Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, ohne dass juristisches Fachwissen vorausgesetzt wird. Auch die Websites von Ministerien bieten oft eine Fülle an Informationen in leicht verständlicher Sprache, die sich direkt an Bürgerinnen und Bürger richten.
Für komplexere juristische Laieninformationen dient häufig das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) als Grundlage, das Verbraucherrechte regelt und schützt (siehe §§ 1 bis 51 KSchG). Diese Bestimmungen betreffen unter anderem Informationspflichten von Unternehmen gegenüber Konsumenten, die letztlich ebenfalls darauf abzielen, juristische Sachverhalte möglichst verständlich zu vermitteln.
Solche Materialien und gesetzlichen Bestimmungen sind insbesondere wichtig in einem Rechtsstaat, um das Rechtbewusstsein der Bürger zu stärken und um sicherzustellen, dass auch Personen ohne juristische Ausbildung ihre Rechte und Pflichten erkennen und verstehen können.