Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Land- und Forstwirtschaft (LuF) ist der Wirtschaftszweig, in dem Landwirtschaft, Forstwirtschaft und weitere verwandte Wirtschaftszweige im Agrarsektor der Urproduktion zusammengefasst werden. Die Unternehmen nennt man Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb.

Zum Begriff

Verkehrsschild, das diesen Begriff benutzt

Land- und Forstwirtschaft als Sammelbegriff ist in amtlichen Statistiken zusammengefasst. Seit einigen Jahren führen die Statistiken sie aber insbesondere zusammen mit Fischerei: In der internationalen Wirtschaftsystematik der UNO als ISIC Abschnitt A, desgleichen in der EU-Übernahme NACE 2.0, Vor 2006, in der NACE 1.1, wurde noch A Land- und Forstwirtschaft und B Fischerei und Fischzucht geführt.

Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist eine in Deutschland und Österreich häufig gebrauchte Sammelbezeichnung aus dem Steuerrecht. Der Grund liegt darin, dass viele Landwirtschaftsbetriebe auch Waldbesitzer sind (Kleinwaldbesitzer) und auch andere Nebengewerbe betreiben, sodass eine strenge Trennung nicht zweckdienlich ist. Reine Forstbetriebe sind relativ selten (nur Großwaldbesitzungen und staatliche Betriebe).

Auch die Alpenkonvention, ein internationales Abkommen der Alpenstaaten, betont die Zusammengehörigkeit:

„Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass eine ganzheitliche Konzeption von Land- und Forstwirtschaft auf Grund ihrer sich ergänzenden und zum Teil voneinander abhängigen Funktionen in den Berggebieten erforderlich ist.“

Artikel 13 Land- und Forstwirtschaft als Einheit der Alpenkonvention – Protokoll Berglandwirtschaft
Österreich

In Österreich beruht der Begriff auf dem Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955), dem zentralen Gesetz über die Vermögenschaften auch als Betriebsgrundlage. Geregelt sind im Abschnitt I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen § 29 Unterarten:

  1. das landwirtschaftliche Vermögen (Lit. a., §§ 30 ff.)
  2. das forstwirtschaftliche Vermögen (Lit. b., §§ 46,47)
  3. das Weinbauvermögen (Lit. c., §§ 48)
  4. das gärtnerische Vermögen (Lit. a., §§ 49)
  5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Lit. e., §§ 50): dazu gehören „insbesondere:
    1. das der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmete Vermögen
    2. das Fischereirecht und das übrige der Fischerei gewidmete Vermögen
    3. das der Bienenzucht gewidmete Vermögen (Imkereien)“

Insgesamt umfasst das nach Gewerbeordnung „die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe der Naturkräfte, den Wein- und Obstbau, den Gartenbau und die Baumschulen, das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse sowie die Jagd und Fischerei,“ sowie das Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, wie:

  • Betrieb von Sägen, Mühlen, Molkereien, Brennereien, Keltereien;
  • Vermittlung des Einkaufes und Verkaufes sowie die Versteigerung von Zuchtvieh;
  • Verkauf unverarbeiteter pflanzlicher Erzeugnisse – ausgenommen Getreide und Kartoffeln – sowie von Ferkeln, Fischen, Geflügel, Eiern und Honig;
  • Züchtung, Vermehrung, Bearbeitung, Verwertung und Beschaffung von Saatgut;

und Tätigkeiten wie Ausschank im Rahmen der Almbewirtschaftung, Fuhrwerks- und Winterdienst, Kulturpflege im ländlichen Raum (etwa Mähdienste), Kompostieren oder „Abbau der eigenen Bodensubstanz“ (etwa Lehmgruben) und Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse (Kleinkraftwerke bis 4 MW). Im weiteren Sinne (andere Gesetzesmaterien) umfasst der Begriff auch Ab-Hof-Verkauf insgesamt, Buschenschank, ländliche Privatzimmervermietung, Urlaub am Bauernhof und anderes mehr.

Auf dieser Klassierung beruhen zahlreiche Einstufungen, vom Steuerrecht und Förderungen bis hin zur amtlichen Statistik. In Österreich ist auch seit 1919 Land- und Forstwirtschaft ein gemeinsames ministerielles Ressort (Portefeuille), als sich aus dem k.k. Ackerbauministerium das Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft entwickelte (derzeit Sektionen II und III am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Lebensministerium, BMLFUW).

Insgesamt gibt es in Österreich etwa 200.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, im Vergleich zu 300.000 Betrieben der sonstigen Produktions- und Dienstleistungsbereiche insgesamt. Die Bruttowertschöpfung beträgt etwa 3 Mrd. €, das sind nur knapp 3 % der Produktion und weniger als 1,5 % der betrieblichen Gesamtwertschöpfung Österreichs.

Weblinks

, Statistik Austria: Land- und Forstwirtschaft, Portalseite

https://de.wikipedia.org/wiki/Land-_und_forstwirtschaftlicher_Betrieb 03.12.2018

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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