Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Lastenfreier Erwerb“ den Vorgang, bei dem ein Käufer eine Immobilie oder ein Grundstück frei von jeglichen Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten oder sonstigen im Grundbuch eingetragenen Beschränkungen erwirbt. Der lastenfreie Erwerb ist ein wichtiges Ziel beim Immobilienkauf, da er sicherstellt, dass der Käufer das Eigentum ohne finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen übernimmt, die zuvor auf dem Grundstück lasteten.
Die rechtlichen Grundlagen für den lastenfreien Erwerb sind im Allgemeinen im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) sowie im Grundbuchsgesetz verankert.
Ein wesentlicher Paragraph, der hierbei relevant ist, ist § 431 ABGB, der das Prinzip des gutgläubigen Erwerbs beschreibt. Danach kann jemand ein Recht von jemandem erwerben, der dazu nicht berechtigt ist, sofern der Erwerber gutgläubig ist und der Erwerb eine Gegenleistung darstellt. Im Grundbuch kann der gutgläubige Erwerb jedoch durch den Eintrag einer Belastung, wie etwa eines Pfandrechts, beeinflusst werden.
Das Grundbuchsgesetz sieht weiter vor, dass alle wesentlichen Rechte und Belastungen, die an einem Grundstück haften, im Grundbuch eingetragen werden müssen. Der Käufer kann und sollte daher vor dem Kauf einen Grundbuchsauszug einholen, um sicherzustellen, dass das Grundstück lastenfrei ist.
Ein lastenfreier Erwerb setzt zudem eine ordnungsgemäße Löschung bestehender Lasten im Grundbuch voraus. Dies erfolgt häufig durch eine Löschungsbewilligung seitens des Rechteinhabers, die dann beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht wird.
Zusammenfassend ist der lastenfreie Erwerb im österreichischen Recht von Bedeutung, um dem Erwerber Sicherheit hinsichtlich seines Eigentumserwerbs zu bieten. Käufer sollten sorgfältig die Grundbuchlage prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass das erworbene Eigentum frei von unerwünschten Lasten ist.