Latente Steuern im österreichischen Recht beziehen sich auf steuerliche Differenzen, die sich aus der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Handelsbilanz und ihrer Bewertung in der Steuerbilanz ergeben. Diese Thematik wird im Rahmen der Bilanzierung und der Unternehmensbesteuerung relevant und ist vor allem im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt. Nach dem österreichischen UGB, konkret § 198 Abs. 9, müssen Unternehmen latente Steuern bilanzieren, um Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in Zukunft ausgleichen zu können.
Diese Unterschiede entstehen beispielsweise durch unterschiedliche Abschreibungsmethoden oder verschiedenen Zeitpunkten der Gewinnrealisierung. Latente Steuern stellen sicher, dass die Steuerbelastung periodengerecht erfasst wird und das Eigenkapital eines Unternehmens nicht durch Steuerzahlungen verfälscht dargestellt wird. Dies trägt zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse bei und verhindert, dass temporäre Differenzen das wirtschaftliche Bild eines Unternehmens verzerren.
Ein wesentlicher Punkt bei latenten Steuern ist, dass sie nicht sofort zahlungswirksam sind, sondern vielmehr eine künftige Steuerlast oder Steuerentlastung darstellen. Diese zukünftigen Steuerwirkungen werden durch die Bildung aktiver oder passiver latenter Steuern wiedergespiegelt. Aktive latente Steuern entstehen, wenn in Zukunft mit einer Steuerentlastung zu rechnen ist, während passive latente Steuern darauf hindeuten, dass zukünftige Steuerzahlungen anfallen werden.
Die Berechnung und Erfassung latenter Steuern erfordert umfassende Kenntnisse der steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften sowie eine genaue Analyse der zukünftigen Entwicklungen und deren steuerliche Konsequenzen. Zusammengefasst stellen latente Steuern ein Instrument zur periodengerechten Darstellung der Steuerbelastung eines Unternehmens im Jahresabschluss dar, welches sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Steuerwirkungen abbildet, um eine möglichst realistische und faire Einschätzung der Unternehmenslage zu bieten.