Der Begriff „Laudatio auctoris“ ist kein feststehender Begriff im österreichischen Recht. Er wird eher im wissenschaftlichen und literarischen Kontext verwendet und bedeutet wörtlich „Lob des Autors“. In rechtlichen Belangen bezieht sich Lob oder Anerkennung eines Autors zumeist auf das Urheberrecht.
Im österreichischen Recht ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Es schützt die Rechte von Autoren und Urhebern hinsichtlich ihrer schöpferischen Werke. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 19 UrhG), das bedeutet, dass der Urheber eines Werkes das Recht hat, als solcher genannt zu werden. Dies wird oft als „Urheberpersönlichkeitsrecht“ bezeichnet.
Das Urheberrechtsgesetz legt fest, dass der Urheber das Recht hat, sein Werk vor Verfälschungen zu schützen (§ 21 UrhG) sowie zu entscheiden, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird (§ 23 UrhG). Diese Bestimmungen gewährleisten, dass der Urheber sowohl ideelle als auch materielle Interessen an seinem Werk wahren kann.
In der Praxis könnte eine „Laudatio auctoris“ in Österreich also im Rahmen einer öffentlichen Anerkennung oder Würdigung des Urhebers stattfinden, beispielsweise im Zuge einer Preisverleihung oder eines Festakts. Obwohl der Begriff selber nicht im Gesetzestext vorkommt, lässt sich die Praxis der Anerkennung und Würdigung des Urhebers durchaus mit den oben genannten rechtlichen Regelungen in Verbindung bringen, die das urheberpersönlichkeitsrechtliche Interesse eines Autors schützen und fördern.