Lauschzeuge

Der Begriff „Lauschzeuge“ ist primär im deutschen Recht bekannt und findet im österreichischen Recht keine entsprechende, spezielle Verwendung. In Deutschland bezieht sich der Begriff auf Personen, die als Zeugen bei der Überwachung von Kommunikation fungieren, um deren Rechtmäßigkeit und Korrektheit zu überwachen.

Im österreichischen Recht hingegen gibt es keinen speziellen Begriff, der direkt als Pendant zu „Lauschzeuge“ fungiert. Dennoch gibt es Regelungen zur Überwachung von Kommunikation im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO), speziell im Zusammenhang mit der Telefonüberwachung und der Überwachung sonstiger Kommunikationsformen. In Österreich sind solche Maßnahmen stark durch die gesetzlichen Bestimmungen reguliert, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage für Eingriffe in die Telekommunikation in Österreich ist primär im § 134 StPO verankert, der die Voraussetzungen für die Telekommunikationsüberwachung detailliert beschreibt. Hier wird festgelegt, dass eine solche Überwachung nur unter strengen Voraussetzungen und bei schweren Straftaten erlaubt ist. Die Überwachung muss richterlich angeordnet werden, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, also im Einklang mit der Schwere des Verdachts und der zu erreichenden Klärungsziele stehen.

Zusätzlich ist die Protokollierung und Dokumentation solcher Überwachungsmaßnahmen entscheidend, um die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüfen zu können. Kontrolleinrichtungen wie die Datenschutzbehörde oder parlamentarische Kontrollgremien haben zudem die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das österreichische Recht zwar keine „Lauschzeugen“ im deutschen Sinne kennt, jedoch über ein komplexes System zur Kontrolle und Überwachung von Kommunikationsmaßnahmen verfügt, das die Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und Schutz der individuellen Rechte gewährleisten soll.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte