Leasing ist im österreichischen Recht eine besondere Form der Gebrauchsüberlassung von Sachen, bei der im Wesentlichen zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden wird. Es handelt sich dabei um ein vertragliches Dreiecksverhältnis zwischen dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer und gegebenenfalls einem Hersteller oder Lieferanten der Leasingobjekte.
Beim Finanzierungsleasing steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Der Leasinggeber erwirbt das Leasingobjekt häufig speziell für den Leasingnehmer von einem Hersteller oder Händler, um es diesem gegen Entgelt auf eine bestimmte Dauer zur Nutzung zu überlassen. Der Leasingnehmer trägt dabei sowohl das wirtschaftliche Risiko als auch die Wartungskosten des Objekts, das oft auch mit einer Kaufoption nach Ablauf der Vertragsdauer ausgestattet ist. Diese Variante kann als eine Art Ratenkauf verstanden werden.
Demgegenüber liegt beim Operating-Leasing der Schwerpunkt auf der kurzfristigen Nutzung, und die Risiken bezüglich Nutzung und Instandhaltung werden eher vom Leasinggeber getragen. Der Leasingnehmer zahlt für die tatsächliche Nutzung des Objekts, wobei auch kürzere Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Im Bereich des Operating-Leasings kann der Leasinggeber das Objekt nach Ablauf eines Vertrags unter Umständen mehrfach an verschiedene Nutzer überlassen.
Rechtlich ist Leasing in Österreich nicht als eigener Vertragstyp im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) normiert, sondern wird aus verschiedenen vertraglichen Regelwerken zusammengesetzt. Es gelten vor allem die Bestimmungen des Miet- und Pachtrechts (§§ 1090 ff. ABGB) sowie Elemente des Kauf- und Werkvertragsrechts, angepasst an die speziellen Bedingungen des Leasingverhältnisses.
Des Weiteren sind steuerliche Aspekte relevant, zum Beispiel die Zuordnung der Gebrauchsgüter zu den steuerlichen Kategorien von Betriebsausgaben oder Investitionen, die abhängig vom konkreten Vertragsinhalt und der Dauer des Leasingvertrags unterschiedlich behandelt werden können. Unternehmer müssen zudem die Regeln des Unternehmensgesetzbuches (UGB) beachten, wenn es um die Bilanzierung von Leasingobjekten geht.
Zusammengefasst ist Leasing in Österreich eine flexible vertragliche Gestaltung zur Gebrauchsüberlassung von Objekten, die durch Elemente des Miet- und Finanzierungsrechts gekennzeichnet ist, ohne jedoch in einem eigenen Gesetz typisiert zu sein.