Im globalen Kontext, Einreise eines Ausländers in ein ausländisches Land unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen für die legale Einreise in das Aufnahmeland. Im Schengen-Kontext, und für einen Aufenthalt von nicht mehr als 3 Monaten im Sechsmonatszeitraum, die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in einen Schengen-Mitgliedstaat, der Art.5 des Schengener Grenzkodexes erfüllt.
Unterbegriff(e)
- Zulassung zum Hoheitsgebiet
Verwandte(r) Begriff(e)
- EU-Außengrenze
- EU-Binnengrenze
- Grenzkontrolle
- irreguläre Einreise
- Schengener Grenzkodex
- Verweigerung der Einreise
Quelle
- Globaler Kontext: abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „Einreise“ im IOM Glossary on Migration, 2. Aufl. 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) und anhand der Definition von „illegaler Einreise“ im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Protokollen (nicht auf Deutsch verfügbar) Schengen-Kontext: Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 5 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)
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