Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Legalisierung“ den förmlichen Akt der Beglaubigung von Urkunden, um deren Echtheit für den Gebrauch im Ausland zu bestätigen. Dabei werden die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Unterzeichners überprüft. Dies ist notwendig, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Anforderungen an die Anerkennung von Dokumenten stellen. Eine Legalisation ist notwendig, wenn Staaten nicht durch internationale Verträge – wie z. B. das Haager Apostille-Übereinkommen – gebunden sind, sodass eine Apostille ausreichend wäre.
Gemäß § 292 der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) kann die Legalisation durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten durchgeführt werden. Dieses Ministerium ist dafür zuständig, diese Beglaubigungen zu verleihen, indem es inländische Urkunden für ausländische Behörden beglaubigt oder umgekehrt ausländische Urkunden für die Verwendung in Österreich anerkennt. Dabei wird ein mehrstufiges Verfahren angewendet, bei dem zunächst nationale Behörden die Urkunde beglaubigen, bevor das Außenministerium die endgültige Bestätigung durchführt.
Im österreichischen Kontext spielt die Legalisation im internationalen Privatrecht eine zentrale Rolle, besonders bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile oder bei internationalen Handelsgeschäften, bei denen Dokumente grenzüberschreitend verwendet werden müssen. Eine ordnungsgemäße Legalisation ermöglicht es, Dokumenten im ausländischen Rechtsverkehr Gültigkeit und Beweiskraft zu verleihen.
Die Notwendigkeit zur Legalisation entfällt in der Regel, wenn zwischen Staaten bilaterale Abkommen bestehen, die eine Befreiung von der Legalisation vorsehen. Ein bekanntes Beispiel ist die Verwendung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961. Dieses Abkommen vereinfacht den Prozess, indem eine Apostille – eine vereinfachte Form der Urkundenbeglaubigung – ausreicht, um die Echtheit von Dokumenten zwischen den Vertragsstaaten zu sichern.
Zusammenfassend ist die Legalisation ein essenzieller Prozess im Umgang mit internationalen Urkunden, der sicherstellt, dass Dokumente unabhängig von den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen der Staaten eine anerkannte und legitimierte Gültigkeit haben.