Legalisation

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Legalisierung“ den förmlichen Akt der Beglaubigung von Urkunden, um deren Echtheit für den Gebrauch im Ausland zu bestätigen. Dabei werden die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Unterzeichners überprüft. Dies ist notwendig, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Anforderungen an die Anerkennung von Dokumenten stellen. Eine Legalisation ist notwendig, wenn Staaten nicht durch internationale Verträge – wie z. B. das Haager Apostille-Übereinkommen – gebunden sind, sodass eine Apostille ausreichend wäre.

Gemäß § 292 der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) kann die Legalisation durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten durchgeführt werden. Dieses Ministerium ist dafür zuständig, diese Beglaubigungen zu verleihen, indem es inländische Urkunden für ausländische Behörden beglaubigt oder umgekehrt ausländische Urkunden für die Verwendung in Österreich anerkennt. Dabei wird ein mehrstufiges Verfahren angewendet, bei dem zunächst nationale Behörden die Urkunde beglaubigen, bevor das Außenministerium die endgültige Bestätigung durchführt.

Im österreichischen Kontext spielt die Legalisation im internationalen Privatrecht eine zentrale Rolle, besonders bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile oder bei internationalen Handelsgeschäften, bei denen Dokumente grenzüberschreitend verwendet werden müssen. Eine ordnungsgemäße Legalisation ermöglicht es, Dokumenten im ausländischen Rechtsverkehr Gültigkeit und Beweiskraft zu verleihen.

Die Notwendigkeit zur Legalisation entfällt in der Regel, wenn zwischen Staaten bilaterale Abkommen bestehen, die eine Befreiung von der Legalisation vorsehen. Ein bekanntes Beispiel ist die Verwendung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961. Dieses Abkommen vereinfacht den Prozess, indem eine Apostille – eine vereinfachte Form der Urkundenbeglaubigung – ausreicht, um die Echtheit von Dokumenten zwischen den Vertragsstaaten zu sichern.

Zusammenfassend ist die Legalisation ein essenzieller Prozess im Umgang mit internationalen Urkunden, der sicherstellt, dass Dokumente unabhängig von den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen der Staaten eine anerkannte und legitimierte Gültigkeit haben.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte