Lege artis lat.: ”lex, legis” Gesetz; ”ars, artis” Kunst bedeutet so viel wie „kunstgerecht“ oder „nach den Regeln der Kunst“. Hierunter versteht man, dass eine Handlung entsprechend den gesellschaftlichen Normen, wissenschaftlichen Standards oder gesetzlichen Regeln, sowie unter Berücksichtigung aller brauchbaren Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten, und unter Anwendung der persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auszuführen ist.
Rechtlicher Hintergrund
Der Begriff spielt im Haftungsrecht, insbesondere bei der Haftung von Mitgliedern der Freier Beruf Freien Berufe, wie zum Beispiel den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Rechtsanwälten oder Architekten, eine Rolle, da die Frage, ob etwas ”lege artis” war, sich im Falle einer Schlechtleistung dieser und anderer Berufsgruppen stellt.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/De lege artis 07.11.2014
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