Der Begriff „Leges barbarorum“ entstammt ursprünglich dem historischen Kontext und steht im Allgemeinen nicht in direktem Zusammenhang mit dem modernen österreichischen Rechtssystem. „Leges barbarorum“ beziehen sich historisch auf die Rechtsaufzeichnungen und Gesetzessammlungen der germanischen Völker während der Völkerwanderungszeit. Diese wurden in der Regel für die germanischen Stämme, die das Römische Reich eroberten, niedergeschrieben, um ihre eigenen traditionellen Gesetze schriftlich festzuhalten.
Da dieser Begriff keinen spezifischen Bezug zum österreichischen Recht hat und in heutigen Gesetzestexten oder Paragraphen nicht vorkommt, kann er in diesem Kontext nicht unmittelbar erklärt werden.
Im modernen österreichischen Recht befassen sich rechtliche Regelungen hauptsächlich mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen, die im Allgemeinen kodifiziert sind und nicht auf die alten germanischen Rechtssammlungen zurückgehen. Beispiele hierfür sind das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Strafgesetzbuch (StGB) und andere relevante gesetzliche Kodifizierungen in Österreich.
Wenn wir dennoch den kulturellen oder rechtshistorischen Impact berücksichtigen möchten, könnten Diskussionen über „Leges barbarorum“ im Allgemeinen im Bereich der Rechtsgeschichte Platz finden, rather than im nationalen österreichischen Recht. In diesem Fall könnte man eher über den Einfluss frühmittelalterlicher Rechtsvorstellungen auf die Entwicklung des europäischen und damit auch des österreichischen Rechtssystems im Laufe der Jahrhunderte reflektieren, obwohl dies für das Verständnis des heutigen Rechtsrahmens in Österreich nur von untergeordneter Bedeutung ist.