In Österreich bezieht sich der Begriff „Legislaturperiode“ auf den Zeitraum, für den die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs, wie der Nationalrat, gewählt sind und ihre Mandate ausüben. Die Legislaturperiode ist in der Bundesverfassung festgelegt und spielt eine zentrale Rolle im politischen System Österreichs.
Gemäß Artikel 26 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) beträgt die gesetzliche Dauer einer Legislaturperiode des Nationalrats fünf Jahre, beginnend mit seiner konstituierenden Sitzung. Nach Ablauf dieser Periode sind Neuwahlen notwendig, und der Nationalrat muss neu konstituiert werden.
In dieser Zeit üben die gewählten Abgeordneten ihre Aufgaben aus, nehmen an Gesetzgebungsverfahren teil und kontrollieren die Bundesregierung. Die Legislaturperiode kann durch vorzeitige Auflösung, wie im Fall eines erfolgreichen Misstrauensvotums oder durch Selbstauflösung des Nationalrats, verkürzt werden. In solchen Fällen werden vorgezogene Neuwahlen abgehalten, nach denen die nächste Legislaturperiode beginnt.
Die Funktionsperiode des Bundesrats, der zweiten Kammer des Parlaments, ist nicht von einer fixen Dauer für alle Mitglieder bestimmt, da sie sich aus Delegationen der Landtage zusammensetzt, die ihre Mitglieder nach ihren jeweiligen Landtagswahlen entsenden.
Zusammengefasst ist die Legislaturperiode in Österreich ein fest definierter Zeitraum, der die Arbeitsperiode der legislativen Organe des Staates bestimmt und im Rahmen der Verfassung verankert ist.