Der Begriff „Lehensgericht“ ist primär im Kontext des mittelalterlichen Lehnwesens zu verstehen und hat im modernen österreichischen Rechtssystem keine Relevanz mehr. Das Lehnssystem war eine historische Gesellschaftsstruktur, die auf der Vergabe von Land und Ämtern im Austausch für Treue und Dienstleistungen basierte. In diesem System war das Lehensgericht eine Institution, die Streitigkeiten zwischen Lehnsherren und Vasallen regelte und über Rechte und Pflichten aus dem Lehensverhältnis entschied.
Da das österreichische Recht keine spezifischen Regelungen oder Paragraphen zu einem „Lehensgericht“ enthält, ist der Begriff heute mehr von historischem Interesse als von praktischer juristischer Bedeutung. Das moderne österreichische Rechtssystem ist nicht mehr durch das mittelalterliche Lehnwesen geprägt, sondern basiert auf kodifizierten gesetzlichen Grundlagen. Diese Regelungen finden sich in Gesetzen wie dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Strafgesetzbuch (StGB) und vielen anderen spezifischen Gesetzen und Verordnungen, die das Recht in Österreich heute ausmachen.
Falls jedoch historische und rechtshistorische Aspekte im österreichischen Kontext betrachtet werden sollen, könnte man sich allgemein mit dem Einfluss des Lehnwesens auf die Entwicklung des Feudalrechts und dessen Transformation zu einem modernen Rechtssystem auseinandersetzen. Insgesamt ist der Begriff „Lehensgericht“ im österreichischen Recht nicht mehr von praktischer Bedeutung und wird im modernen juristischen Alltag nicht verwendet.