Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung Rente, die bis zu einem bestimmten Ereignis –üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente –gezahlt wird. Nach § 1269 ABGB handelt es sich bei einem Leibrentenvertrag um einen Glücksvertrag. Dies ist auch auf das Ausgedinge übertragbar, da beide Vertragsteile das Risiko auf sich nehmen, keine entsprechende Gegenleistung zu erhalten.
Bei der Leibrente ist zu differenzieren zwischen dem schuldrechtlichen Grundgeschäft, aus dem die Verpflichtung besteht, die Leibrente zu bestellen, der Bestellung des Stammrechts und den einzelnen Rentenzahlungen die man sich als Früchte des Stammrechts vorzustellen hat.
Sicherheiten
Die Leibrente kann durch eine Reallast auf einem Grundstück dinglich gesichert werden. Auch eine notariell beurkundete Unterwerfung des Schuldners in eine Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckung ist als Sicherheit möglich.
Immobilienleibrente
Die Immobilienleibrente ermöglicht den älteren Eigentümern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. Die Empfänger der Immobilienleibrente bekommen notariell grundbuchgesichertes Wohnrecht – ein Leben lang. Sie haben die Gewissheit, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können.
Meistens wird ein Leibrentenvertrag dann abgeschlossen, wenn jemand “auf Leibrente” eine Immobilie verkauft. Der Erwerber soll sofort Eigentümer des Hauses werden, ohne dass er den erforderlichen Kaufpreis sofort bezahlen muss.
Anwendungsfälle
Hausverkauf gegen Leibrente
Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der Kauf eines Hauses. Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt oder gar nicht. Der Käufer verpflichtet sich sodann gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.
Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Falls keine Anpassung an die Inflationsrate vorgesehen ist, kann der Käufer außerdem darauf hoffen, dass seine Einkünfte steigen, aber der Wert der Leibrente durch die Inflation sinkt.
Hausübergabe gegen Leibrente
Ein weiteres Beispiel ist die Absicherung der Hausübergeber durch Leibrentenzahlungen der Kinder oder ein testamentarisches Rentenvermächtnis.
Leibrentenvermächtnis
Beim Rentenvermächtnis wird z. B. das Kind vom erblasserischen Vater als Alleinerbe mit einer Leibrente zugunsten der Witwe beschwert.
Einzelnachweise
Dirk Looschelders: ”Schuldrecht. Besonderer Teil.” 8. Auflage. Vahlen Verlag, München 2013, ISBN 978-3-8006-4543-5, S. 335 f.