Eine Leihmutter (selten auch als „Surrogatmutter“ bezeichnet) ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter „verleiht“, um anstelle einer anderen Person ein Kind zur Welt zu bringen.
Reproduktionsmedizinisch gibt es dafür folgende Möglichkeiten:
- 1. Der Embryo, der das genetische Potential der bestellenden Eltern hat, kann der „Tragemutter“ implantiert werden. Die genetische Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird später die soziale, die „Sorgemutter“ sein. Die soziale Mutter und die gebärende Frau sind verschiedene Personen.
- 2. Die „Tragemutter“ kann mit dem Sperma des Mannes des auftraggebenden Paares inseminiert werden. Dann sind genetische und austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist „lediglich“ die Frau des genetischen Vaters.
Leihmutterschaft ist in Österreich verboten.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutterschaft 06.11.2014
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