Leitender Angestellter

Leitende Angestellte sind Angestellte, die sich auf Grund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft herausheben und für die der allgemeine Schutz des Arbeitszeitrechts nicht notwendig ist. Da leitenden Angestellten maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen werden, sind sie von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) ausgenommen. § 36 2 Z3 ArbVG schließt leitende Angestellte aus dem Geltungsbereich des II. Teiles aus.

Davon umfasst sind

Arbeitszeitrecht

Sowohl das AZG als auch das ARG nehmen von ihrem Anwendungsbereich leitende Angestellte aus, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind. Leitende Angestellte sind also Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen können und gewöhnlich ein überdurchnittliches Entgelt beziehen.

Betriebsvereinbarung

§36 2 schließt leitende Angestellte aus, da eine unterschiedliche Interessenausrichtung als beim Rest der Belegschaft besteht. Voraussetzung hierfür ist , dass ein maßgebender Einfluß auf die Führung des Betriebes zusteht. Der OGH stellt hier vorallem auf die Kompetenz Personal aufzunehmen und zu entlassen ab.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Hier gibt es eine Abgrenzung: Der allgemeine Kündigungsschutz erfasst nur Arbeitnehmer in Sinne des §36 ArbVG, also keine leitenden Angestellten.

Wann sind die Ausnahmekriterien für leitende Angestellte erfüllt?

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) liegen die Ausnahmetatbestände vor, wenn ein Arbeitnehmer

  • wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise
  • eigenverantwortlich leitet,
  • dass dadurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluss genommen wird,
  • sodass er sich auf Grund seiner einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft heraushebt.

Leitende Angestellte stellen für diesen wesentlichen Teilbereich des Betriebes gleichsam den Unternehmensführer dar. Dieser ist befugt, allen ihm in diesem Teilbereich unterstellten Arbeitnehmern Weisungen betreffend Inhalt und Organisation ihrer Tätigkeit zu erteilen. “Eigenverantwortlich” bedeutet allerdings nicht völlig weisungsfrei. Die Eigenverantwortlichkeit ist daher an einem relativen Maßstab zu messen.

Damit die Ausnahmekriterien in Kraft treten, muss ein erheblich größerer Entscheidungsspielraum eingeräumt sein, als anderen Arbeitnehmern. “Maßgebliche Führungsaufgaben” im Sinne des AZG und des ARG liegen neben der Vorgesetztenfunktion auch vor, wenn ihm Entscheidungen auf kaufmännischem oder technischem Gebiet obliegen. Entscheidungsbefugnis über Aufnahme, Kündigung und Entlassung von anderen Arbeitnehmern ist dabei allerdings nicht erforderlich.

Eine Rolle bei der Beurteilung der Stellung des Angestellten spielt auch, in welchem Umfang er bei der Einteilung seiner eigenen Arbeitszeit gebunden ist und in welchem Umfang er diesbezüglich Kontrollen unterliegt. Eine starke Bindung in diesem Bereich spricht gegen seine Stellung als leitender Angestellter. In Zweifelsfällen kann auch die Höhe des Entgelts als Indiz herangezogen werden haben.

Keine Voraussetzung für den leitenden Angestellten ist es, dass dieser strategische Entscheidungen für das gesamte Unternehmen trifft und das Unternehmen nach außen vertritt. Voraussetzung für den leitenden Angestellten ist vielmehr, dass dieser “wesentliche Teilbereiche” eines Betriebes eigenverantwortlich leitet, und damit auf den Bestand und die Entwicklung des gesamten Unternehmens “Einfluss nimmt” (VwGH vom 26.9.2013, Zl. 2013/11/0116).

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0
stefan-heninger-logo-01
stefan-heninger-logo-01
rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter