Im österreichischen Recht gibt es keine spezifische gesetzliche Definition des Begriffs „Leitwährung“. Der Begriff selbst wird häufig im ökonomischen und globalen Finanzkontext verwendet, um eine Währung zu bezeichnen, die in internationalen Transaktionen und als Reservewährung weit verbreitet ist. Es handelt sich also primär um einen wirtschaftswissenschaftlichen Terminus und nicht um einen juristischen Begriff mit festgelegter Definition im österreichischen Rechtsrahmen.
Im österreichischen Kontext könnte man den Begriff im Zusammenhang mit der Währungspolitik und internationalen Finanzbeziehungen betrachten. Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist und der Euro die offizielle Währung ist, spielt der Euro eine wesentliche Rolle sowohl im nationalen als auch im internationalen Zahlungsverkehr. Der Euro kann somit als Leitwährung betrachtet werden, zumindest im Rahmen der Europäischen Union und der Eurozone. Der Einflussbereich des Euro hat auch Implikationen auf die österreichische Wirtschaft, weshalb dieser Begriff im ökonomischen Kontext relevant ist.
Aus rechtlicher Sicht sind relevante Regelungen zur Währungsordnung z. B. im Nationalbankgesetz 1984 (NBG) und im Devisengesetz 2004 zu finden. Diese Gesetze betreffen wesentliche Aspekte der österreichischen Währungshoheit und der Rolle der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in der Umsetzung der gemeinsamen Währungspolitik innerhalb der Eurozone.
Während also der Begriff „Leitwährung“ eher in den Bereich der Wirtschaftspolitik und des internationalen Finanzmarktes fällt und weniger in spezifischen nationalen gesetzlichen Bestimmungen verankert ist, ist die Bedeutung des Euros als zentrale Währung in Österreich vor allem aus ökonomischer Sicht klar ersichtlich. Die Rolle des Euros als zentrale und dominante Währung unterstreicht seine Funktion als Leitwährung im spezifischen Kontext der Mitgliedstaaten der Eurozone.