Der Begriff „Lettre de créance“ ist primär im internationalen diplomatischen Kontext relevant und beschreibt ein Akkreditivschreiben, durch das ein Botschafter seinem neuen Einsatzland offiziell vorgestellt wird. Ein direkt vergleichbarer Begriff „Lettre de recréance“ existiert im österreichischen Recht nicht.
Sollte jedoch eine Erklärung innerhalb des österreichischen Rechts erforderlich sein, könnte man das Konzept im weitesten Sinne mit den Mechanismen und Formalitäten vergleichen, die im österreichischen Staats- und Verwaltungsrecht bei der Erteilung von Befugnissen oder Vollmachten zu beachten sind. Beispielsweise könnten Regelungen zur Bestellung von Vertretern oder Organen, wie sie etwa im Zusammenhang mit der Ausübung amtlicher Funktionen bestehen, als ein äquivalenter Rahmen betrachtet werden.
Im österreichischen Verwaltungsrecht könnte man etwa einen Blick auf die Bestellung von Organen nach dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) oder auf die Vollmachten im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) werfen. Diese Regelungen spezifizieren unter anderem, wie und durch wen Vollmachten und Befugnisse erteilt werden müssen, um rechtskräftig zu sein. Hierbei handelt es sich um nationale Verfahren, die den geordneten Übergang und die Ausübung von Zuständigkeiten sicherstellen sollen, vergleichbar mit der Einführung eines Botschafters in sein Amt durch die Präsentation einer „Lettre de créance“.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Lettre de recréance“ in Bezug auf das österreichische Recht keine direkte Anwendung findet, da er eine spezifische Rolle im internationalen diplomatischen Kontext einnimmt. Innerhalb Österreichs könnte aber ein vergleichbares Augenmerk auf den formellen Prozess der Ernennung und Befugnisübertragung von Verwaltungspersonal und Organen gelegt werden, dies jedoch ohne einen direkten sprachlichen oder terminologischen Zusammenhang.