Levée en masse

Der Begriff „Levée en masse“ hat seinen Ursprung in der Zeit der Französischen Revolution und bezieht sich auf die allgemeine Mobilmachung der Bevölkerung zum Zwecke der Landesverteidigung. Im österreichischen Recht kommt dieser Begriff so nicht vor; vielmehr wird in Österreich das Thema der allgemeinen Wehrpflicht und Mobilisierung in einem anderen rechtlichen Rahmen behandelt.

In Österreich regelt vor allem das Wehrgesetz 2001 die Modalitäten der Wehrpflicht. Die allgemeine Wehrpflicht ist in Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verankert, wo es heißt, dass jeder männliche Staatsbürger wehrpflichtig ist. Diese Pflicht kann auch andere Formen wie etwa den Zivildienst beinhalten, sollte jemand aufgrund von Gewissensgründen nicht an der militärischen Verteidigung teilnehmen wollen.

Das Wehrgesetz 2001 sieht in verschiedenen Paragraphen vor, unter welchen Umständen eine Mobilmachung der wehrpflichtigen Bevölkerung erfolgen kann. Nach § 19 dieses Gesetzes wird die allgemeine Mobilmachung auf Basis einer Verordnung der Bundesregierung eingeleitet, wenn dies zur Verteidigung der Republik notwendig ist. Die allgemeinen Rechtsgrundlagen zur Landesverteidigung inklusive Mobilmachungsmechanismen sind auch im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgelegt, insbesondere in Artikel 79.

In diesem Kontext wird keine spezielle „Levée en masse“ wie in der französischen Tradition praktiziert; vielmehr handelt es sich um ein organisiertes und gesetzlich geregeltes System der Einberufung und Dienstverpflichtung. Österreich ist ein neutraler Staat, und daher sind die Regelungen um die Mobilmachung auch in Anbetracht völkerrechtlicher Verpflichtungen und der Neutralitätspolitik gestaltet. Der Fokus liegt auf einem durchdachten, strukturierten Prozess der Mobilisierung zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit im Krisenfall.

Zusammenfassend existiert der Begriff „Levée en masse“ in seiner historischen Bedeutung nicht im österreichischen Recht. Die Landesverteidigung und Mobilmachung der Bevölkerung sind jedoch gesetzlich geregelt und orientieren sich an der österreichischen Neutralität und den spezifischen sicherheits- und verteidigungspolitischen Erfordernissen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte