Der Begriff „Lex Salica“ stammt ursprünglich aus dem fränkischen Recht und bezieht sich auf das Gesetzbuch der Salfranken, das im Frühmittelalter entstand. Es handelt sich hierbei nicht um einen Begriff, der im österreichischen Recht eine direkte Relevanz oder Anwendbarkeit besitzt. Die Lex Salica ist vor allem als historische Quelle von Bedeutung und spielt keine Rolle in der modernen österreichischen Gesetzgebung.
Im österreichischen Kontext könnte man über die Erbfolge, insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss weiblicher Nachkommen im frühen germanischen Recht, diskutieren. Heute ist die Erbfolge in Österreich jedoch durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt, das keine geschlechtsspezifischen Regelungen in der Erbfolge vorsieht. Vielmehr sind Erben in absteigender Linie, Ehegatten und eingetragene Partner, sowie Eltern und Geschwister gemäß den relevanten Bestimmungen des ABGB erbfähig.
Im Erbrecht sind insbesondere §§ 727ff ABGB von Bedeutung, die die gesetzliche Erbfolge regeln. Bei Fehlen eines Testaments tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der alle Nachkommen, unabhängig vom Geschlecht, gleichberechtigt sind. Das ABGB folgt nicht dem Prinzip der Lex Salica, sondern einem modernen, egalitären Ansatz.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Lex Salica“ im österreichischen Recht keine Rolle spielt. Stattdessen ist die Erbfolge geschlechtsneutral im ABGB geregelt, im Gegensatz zu den alten Regeln der Lex Salica.