Kann als eines der Grundprinzipien der Bundesverfassung angesehen werden, ist jedoch sehr eng mit dem rechtsstaatlichen Prinzip verbunden.
Dieses Prinzip gewährleistet staatsfreie Räume durch die Gewährung von Grundrechten und die Begrenzung von staatlichen Befugnissen.
Dies gewährleistet für bestimmte Bereiche eine Freiheit vom Staate.
Das liberale Prinzip wir aus den Grund- und Freiheitsrechten abgeleitet. Diese schließen staatliche Regelungen und Eingriffe in bestimmte Güter aus bzw.
beschränken sie; (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, persönliche Freiheit usw.)
Das Liberale Prinzip ist nicht namentlich im B-VG genannt, ergibt sich jedoch aus der Gesamtheit der Verfassungsnormen.
Siehe auch
- Demokratisches Prinzip
- Republikanisches Prinzip
- Bundesstaatliches Prinzip
- Rechtsstaatliches Prinzip
Abgrenzung
Das Gegenteil zum liberalen Prinzip ist die Totalstaatlichkeit.