Der Begriff „Libri feudorum“ stammt ursprünglich aus dem Mittelalter und bezieht sich auf eine Sammlung von Lehnsrechtssätzen oder -bestimmungen, die im heutigen deutschsprachigen Raum, insbesondere aber auch in anderen Teilen des damaligen Heiligen Römischen Reiches, Anwendung fanden. Diese Lehnrechtskodifizierung wurde nicht spezifisch im österreichischen Recht entwickelt oder verwendet, weshalb der Begriff als solcher in der heutigen österreichischen Rechtsordnung nicht mehr direkt relevant ist. Stattdessen hat sich das österreichische Recht seit dem Mittelalter stark weiterentwickelt und wird primär durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und andere moderne Rechtsvorschriften bestimmt.
In der österreichischen Rechtsgeschichte hatte das Lehnwesen allerdings ebenfalls Relevanz. Der Lehnsbesitz spielte eine Rolle im Rahmen des Feudalismus, der in weiten Teilen Europas verbreitet war. Mit der Entwicklung moderner Rechtsgrundlagen, insbesondere der Einführung des ABGB im Jahr 1811, wurden jedoch die mittelalterlichen Feudalstrukturen weitgehend abgebaut. Das ABGB schuf einen klaren Rechtsrahmen, der auf individuelle Eigentumsrechte und persönliche Freiheiten abstellt und das Lehnswesen obsolet machte. Ein direkter Bezug auf die „Libri feudorum“ findet sich im österreichischen Recht heute daher nicht mehr.
Im modernen österreichischen Rechtssystem liegt der Fokus auf kodifizierten und rationalisierten Rechtsquellen, die das feudale System und seine Gesetze ersetzt haben. Dieses System achtet auf Gleichheit und Eigentumsrechte, die durch das ABGB und die Österreichische Verfassung geschützt werden. Trotz der historischen Bedeutung des Feudalrechts und seiner Dokumente wie den „Libri feudorum“, sind deren Regeln und Grundsätze in der gegenwärtigen Rechtslage nicht mehr relevant. Die heutigen Eigentums- und Rechtsfragen werden auf der Grundlage zeitgemäßer Gesetze und Regelungen behandelt, die mit den demokratischen und individuell-rechtlichen Grundsätzen des modernen Staates übereinstimmen.