Der Begriff „Liktoren“ hat seinen Ursprung im antiken Rom und bezeichnete dort Amtsträger, die als Leibwächter und Symbolträger für hohe Magistrate dienten. Im österreichischen Rechtssystem gibt es keinen spezifischen Begriff oder eine entsprechende Funktion, die exakt mit den antiken Liktoren identisch wäre.
Stattdessen kann man im österreichischen Kontext gewisse Parallelen ziehen zu modernen staatlichen Institutionen oder Funktionen, die schützende oder repräsentative Aufgaben übernehmen, etwa Exekutivorgane wie die Polizei oder andere Sicherheitskräfte, die in bestimmten Situationen schützende Funktionen für staatliche Repräsentanten wahrnehmen.
Eine weitere entfernt ähnliche Funktion kann bei der Gerichtsbarkeit gesehen werden, wo es um den Ordnungsdienst in Gerichtsgebäuden geht, der durch Justizwachebeamte oder andere Sicherheitskräfte wahrgenommen wird. Diese sind jedoch primär für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Gerichtsgebäude verantwortlich und nicht für die symbolische Repräsentation von Autoritäten.
Für die genaue Funktion und die Rechtsgrundlagen der Polizei und anderer Sicherheitsorgane im österreichischen Recht wären etwa das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) oder das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) relevant, die die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsorgane regeln.
Zur Rolle der Justizwache und deren Aufgaben könnte das Justizwachegesetz herangezogen werden, das Details zu den Zuständigkeiten und Befugnissen von Justizwachebeamten beschreibt. Diese Regelungen beleuchten die modernen Äquivalente im Sinne von Sicherung und Schutz, in einer Form, die institutionell und gesetzlich verankert ist, jedoch ohne die besondere symbolische Rolle, die Liktoren in der Antike innehatten.