Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Litis denuntiatio“ eine „Streitverkündung“. Diese ermöglicht es einer Partei, die in einem Gerichtsverfahren involviert ist, einen Dritten über den laufenden Prozess zu informieren und ihn aufzufordern, dem Verfahren beizutreten oder es zu beobachten, da das Urteil auch für den Dritten rechtliche Konsequenzen haben könnte. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich insbesondere in der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Streitverkündung zielt darauf ab, die Rechte der benachrichtigen Person zu wahren und sicherzustellen, dass sie die Möglichkeit hat, ihre Interessen im betreffenden Verfahren zu vertreten. Dies kann insbesondere wichtig sein, wenn eine Partei Regressansprüche gegen einen Dritten geltend machen möchte oder wenn der Ausgang des Verfahrens Einfluss auf ein weiteres Rechtsverhältnis hat, das den Dritten betrifft.
In der österreichischen ZPO ist vorgesehen, dass die Streitverkündung schriftlich zu erfolgen hat. Diese Mitteilung sollte klar die Identität des denuntiierenden Streitverkünders, die Annahme des Prozesses und einen Verweis auf die potenziellen Auswirkungen eines Urteils enthalten. Der Streitverkündete hat daraufhin die Möglichkeit, dem Verfahren als Nebenintervenient beizutreten, um seine Interessen wahrzunehmen.
Erfolgt keine Reaktion des Streitverkündeten auf die Litis denuntiatio, so kann dies nachteilige Folgen für ihn haben. Insbesondere könnte ihm im Nachgang eine Anrufung verwehrt werden, wenn er durch das Verfahren in seinen Rechten betroffen wird und keine Einwendungen erhoben hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Streitverkündung die Möglichkeit eröffnen soll, eine einheitliche Entscheidung herbeizuführen und so spätere sich widersprechende Urteile zu vermeiden, was eine effizientere Rechtsdurchsetzung sowie Rechtssicherheit gewährleistet.
Die Litis denuntiatio ist dabei keine Prozessvoraussetzung, sondern eine Möglichkeit zur Absicherung von Rechtsansprüchen und zur Optimierung der Prozessführung. Die rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen der Streitverkündung sind in verschiedenen Bestimmungen der österreichischen ZPO verankert, die die genauen Modalitäten und Wirkungen regeln.