Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Lohn“ auf die finanzielle Entlohnung, die ein Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeitsleistung von seinem Arbeitgeber erhält. Es ist wichtig zu beachten, dass das österreichische Arbeitsrecht keine strikte Unterscheidung zwischen „Lohn“ und „Gehalt“ macht, wie es in der Alltagssprache oft der Fall ist. Beide Begriffe können synonym verwendet werden, wobei „Lohn“ häufiger im Zusammenhang mit Arbeitern und „Gehalt“ bei Angestellten verwendet wird.
Die grundlegenden Bestimmungen zum Arbeitsentgelt finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und weiteren arbeitsrechtlichen Gesetzen wie dem Arbeitszeitgesetz (AZG) und dem Arbeitsruhegesetz (ARG). Eine zentrale Norm des ABGB ist der § 1152, der vorsieht, dass der Dienstgeber verpflichtet ist, den vereinbarten Lohn pünktlich zu zahlen. Der Anspruch auf Lohn ist Teil des Dienstvertrags und kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge konkretisiert werden.
Zusätzlich spielen im österreichischen Arbeitsrecht Kollektivverträge eine zentrale Rolle. Diese werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart und legen Mindestlöhne und -gehälter für bestimmte Berufsgruppen fest. Kollektivverträge haben in Österreich gesetzlichen Rang und sind für die entsprechenden Branchen verbindlich. Sie stellen sicher, dass Löhne nicht unter ein bestimmtes Niveau fallen und bieten somit Schutz vor Lohndumping.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Lohns im österreichischen Recht ist die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. § 8 Absatz 3 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für eine bestimmte Dauer haben. Diese Dauer hängt von der Betriebszugehörigkeit ab und steigt mit den Dienstjahren an.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass das österreichische Steuer- und Sozialversicherungsrecht Regelungen zur Lohnversteuerung und zu den Sozialabgaben vorsieht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen.
Zusammenfassend ist der Lohn im österreichischen Recht die finanzielle Entlohnung für geleistete Arbeit, die durch individuelle Arbeitsverträge, Kollektivverträge und gesetzliche Bestimmungen geregelt wird. Die gesetzlichen Vorgaben gewährleisten einen Mindestschutz der Arbeitnehmer, indem sie grundlegende Zahlungsansprüche und Bedingungen festlegen.