Lohndrift

Als Lohndrift wird die Auseinanderentwicklung von tatsächlich gezahltem Lohn  Effektivlohn und Tariflohn bezeichnet. Dabei spricht man von positiver Lohndrift, wenn der Effektivlohn gegenüber dem Tariflohn steigt und negativer Lohndrift, wenn der Effektivlohn gegenüber dem Tariflohn sinkt.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/lohndrift.php 21.10.2014

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