Lohnpfändung

Von Lohnpfändung spricht man wenn ein Teil des Arbeits­einkommen eines Arbeitnehmers im Wege der Zwangsvollstreckung vom Arbeitgeber an einen Gläubiger des Arbeitnehmers abeführt wird.

Die Lohnpfändung bezieht sich auf das Arbeitseinkommen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Wird dieses beendet, ist auch die Pfändung beendet, selbst wenn der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber begründet, allerdings gilt dies nicht, wenn ein “innerer Zusammenhang” zwischen beiden Verhältnissen besteht, d.h. die Fortsetzung bei Kündigung schon absehbar war.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/lohnpfaendung.php 21.10.2014

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