Im österreichischen Recht bezeichnet der Lombardkredit ein besonderes Kreditgeschäft, bei dem ein Kreditnehmer von einem Kreditgeber, typischerweise einer Bank, ein Darlehen erhält, indem er als Sicherheit für das Darlehen bewegliche Sachen oder Wertpapiere verpfändet. Der Lombardkredit ist somit ein durch Pfandrechte gesicherter Kredit. Diese Art der Besicherung dient dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren.
In Österreich sind die gesetzlichen Regelungen zum Pfandrecht, die für den Lombardkredit relevant sind, im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert, insbesondere in den Paragraphen, die sich mit der Bestellung und den Rechten und Pflichten aus Pfandrechten beschäftigen. Hier ist vor allem § 447 ABGB relevant, der besagt, dass ein Pfandrecht durch die Übergabe der verpfändeten Sache oder durch eine entsprechende Einigung über die Einräumung eines Pfandrechts an einer Wertpapierurkunde entsteht. Dabei ist zu beachten, dass neben der physischen Übergabe auch andere Sicherungsmaßnahmen, wie die Buchung in ein Wertpapierdepot, als besitzkonstitutiv anerkannt werden können.
Der Lombardkredit wird häufig genutzt, um finanzielle Spielräume zu schaffen, insbesondere wenn liquide Mittel kurzfristig benötigt werden, ohne dass grundlegende Vermögenswerte veräußert werden müssen. Der Vorteil des Lombardkredits liegt in der relativ schnellen und unkomplizierten Bereitstellung von Liquidität, da die Kreditwürdigkeit weniger im Vordergrund steht als bei unbesicherten Krediten.
In der Praxis gestaltet sich die Ausführung eines Lombardkredits dahingehend, dass der Wert der verpfändeten Vermögensgegenstände regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass er die ausstehende Kreditsumme ausreichend deckt. Sollten die Werte der Sicherheiten sinken, kann der Kreditgeber die Stellung zusätzlicher Sicherheiten verlangen oder das Darlehen kündigen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des Kredits meist unter dem aktuellen Marktwert der verpfändeten Gegenstände liegt, da die Bank einen Sicherheitsabschlag vornimmt, um Preisschwankungen oder andere Risiken zu kompensieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Lombardkredit im österreichischen Recht ein flexibles Finanzierungsinstrument darstellt, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen geeignet ist, vorausgesetzt, sie verfügen über veräußerbare Vermögenswerte, die als Sicherheit dienen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass beide Parteien – der Kreditgeber und der Kreditnehmer – durch klare Regelungen bezüglich der Sicherheiten und des Kreditmanagements geschützt werden.