Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Lombardsatz“ nicht direkt, wie er im deutschen Recht bekannt ist. Der Lombardsatz in Deutschland bezieht sich auf einen Zinssatz der Bundesbank für Kredite, die durch hinterlegte Wertpapiere gesichert sind. Allerdings gibt es im österreichischen Kontext ähnliche Konzepte im Rahmen der Geldpolitik und Kreditvergabe, die durch die Europäische Zentralbank (EZB) beeinflusst werden, da Österreich Teil des Euroraums ist.
Im österreichischen Bankwesen spielt der Refinanzierungssatz der EZB eine wesentliche Rolle. Dieser Zinssatz betrifft die Konditionen, zu denen Geschäftsbanken kurzfristig Geld von der Europäischen Zentralbank leihen können. Der Hauptrefinanzierungssatz ist hierbei von besonderer Bedeutung. Er beeinflusst die Zinssätze, die Banken ihren Kunden für Kredite berechnen, und wirkt sich somit auf die Wirtschaft aus. Während der Lombardsatz historisch einen speziellen Charakter hatte, ist im gegenwärtigen österreichischen System der Hauptrefinanzierungssatz der nahe liegende Vergleichsmaßstab.
Zusätzlich sei erwähnt, dass in Österreich Sicherheiten wie Wertpapiere ebenfalls eine Rolle bei der Kreditvergabe spielen, ähnlich wie es beim Lombardkredit der Fall ist. Diese werden im Rahmen von Kreditverträgen und der Sicherstellung der Rückzahlung betrachtet, jedoch ohne eine direkte Nennung eines spezifischen „Lombardsatzes“. Stattdessen sprechen Banken von Beleihungssätzen oder Sicherheitsabschlägen, die für die Bewertung der hinterlegten Sicherheiten maßgeblich sind.
Somit ist der Lombardbegriff im österreichischen Recht primär nur indirekt über die Mechanismen der Kreditvergabepraxis und den Einfluss der EZB-Zinspolitik zu erfassen. Der institutionelle Rahmen schafft dabei die rechtliche Grundlage für Refinanzierung und Zinsbildung, die für das Banken- und Kreditsystem relevant sind.