Der Begriff „Lufthoheit“ im österreichischen Recht bezieht sich auf die staatliche Souveränität des Luftraums über dem Staatsgebiet Österreichs. Diese Souveränität ist ein klassisches Element der Staatshoheit und bedeutet, dass der Staat die vollständige rechtliche Kontrolle und Verwaltungsmacht über den Luftraum ausübt, der sich über seinem Territorium erstreckt.
In Österreich ist die Lufthoheit durch mehrere Rechtsvorschriften und gesetzliche Regelungen verankert. Zunächst einmal regelt das Luftfahrtgesetz (LFG) wesentliche Aspekte der Lufthoheit. Das Gesetz definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Schutz des Luftraums. Es legt fest, dass jeder Flug über das österreichische Staatsgebiet grundsätzlich der staatlichen Aufsicht unterliegt, und alle Luftfahrzeuge, die diesen Raum durchqueren wollen, an die Bestimmungen des LFG gebunden sind.
Zusätzlich ist die österreichische Lufthoheit auch durch internationale Abkommen beeinflusst, insbesondere durch die Mitgliedschaft Österreichs in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Die ICAO legt internationale Standards und Praktiken fest, die dazu beitragen, die Sicherheit und Effizienz der Zivilluftfahrt weltweit zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Standards ist essenziell für die Wahrung der Lufthoheit, da sie das reibungslose Funktionieren des internationalen Luftverkehrs sicherstellt.
Das Luftraumüberwachungs- und Informationssystem (LuSIS) dient dazu, unerlaubte Eindringlinge frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abwehr zu ergreifen. Diese Überwachung ist Teil der Verteidigungsstrategie des österreichischen Bundesheeres, das auch für den Schutz der österreichischen Lufthoheit zuständig ist. Der Einsatz der Luftstreitkräfte in diesem Kontext stellt sicher, dass die Lufthoheit jederzeit gewahrt bleibt und auf Bedrohungen effektiv reagiert werden kann.
Insgesamt umfasst die österreichische Lufthoheit also nicht nur die rechtliche Kontrolle über den Luftraum, sondern auch die aktive und präventive Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen, die von staatlichen Institutionen und Technologien gewährleistet werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Sicherheit und wird durch eine Kombination aus nationalen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen garantiert und reguliert.