Die „Luganer Übereinkunft“ (auch als Lugano-Übereinkunft bekannt) ist ein internationaler Vertrag, der die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung sowie Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen regelt. Obwohl die Übereinkunft selbst im internationalen Kontext eine Rolle spielt und in mehreren europäischen Ländern Anwendung findet, ist sie nicht spezifisch auf das österreichische Rechtssystem beschränkt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Begriff oder eine Regelung, die ausschließlich im österreichischen Recht verwendet wird.
Österreich ist jedoch Vertragspartei der Luganer Übereinkunft, was bedeutet, dass die Regelungen der Übereinkunft auch im österreichischen Rechtsraum Anwendung finden, insbesondere in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen. Die Luganer Übereinkunft erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und bestimmten anderen Staaten, indem sie einheitliche Regeln schafft, die die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ermöglichen.
Im österreichischen Kontext fungiert die Luganer Übereinkunft als ergänzendes Instrument zur Brüssel Ia-Verordnung (Brüssel I bis zur Änderung im Jahr 2012), da sie ähnliche Bestimmungen enthält und die Regelungen auf Länder erstreckt, die nicht EU-Mitglieder sind, aber dem Übereinkommen beigetreten sind, wie die Schweiz, Norwegen und Island.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Luganer Übereinkunft im österreichischen Recht eine wichtige Rolle bei der Anerkennung und Vollstreckung von grenzüberschreitenden Entscheidungen spielt und als internationales Instrument verstanden werden muss, das die Kooperation im europäischen und angrenzenden europäischen Rechtsraum fördert.