Im österreichischen Recht wird der Begriff „Makler“ im Maklergesetz (MaklerG) geregelt. Ein Makler ist eine Person, die für eine andere Person, den sogenannten Auftraggeber, Geschäfte oder Vertragsabschlüsse vermittelt. Das Maklergesetz erfasst dabei unterschiedliche Arten von Maklern, wobei der häufigste Typus der Immobilienmakler ist, der im Rahmen eines Maklervertrages tätig wird.
Grundlage für die Tätigkeit eines Maklers ist regelmäßig ein Maklervertrag, der im Maklergesetz (§ 3 MaklerG) näher bestimmt ist. Der Maklervertrag ist grundsätzlich formlos gültig, auch wenn häufig schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Die grundlegenden Pflichten eines Maklers sind die Vermittlung eines Vertragsabschlusses sowie die Vermittlungstätigkeit im Interesse des Auftraggebers. Dabei muss der Makler neutral agieren, um Verträge objektiv zu fördern, wobei er in der Regel für beide Vertragsparteien tätig ist.
Wesentlich im österreichischen Recht ist die Provisionsregelung (§ 7 MaklerG), die die Voraussetzungen bestimmt, unter denen ein Makler Anspruch auf Provision hat. Ein Provisionsanspruch entsteht meist erst dann, wenn der durch den Makler vermittelte Hauptvertrag tatsächlich zustande kommt. Die Höhe der Provision ist häufig vertraglich vereinbart, unterliegt aber auch gesetzlichen Beschränkungen.
Eine Besonderheit im österreichischen Maklerrecht ist der sogenannte Doppelmakler. Ein Makler kann für beide Vertragspartner tätig sein, sofern er dies ausdrücklich offenlegt (§ 5 MaklerG). Dies erfordert eine umfassende Information und Offenlegungspflicht, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unparteilichkeit zu wahren.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Bestimmungen gibt es spezifische Regelungen für besondere Arten von Maklern. Insbesondere im Bereich der Immobilienvermittlung gibt es detaillierte Vorschriften. Dazu zählen etwa Informationspflichten, die der Makler gegenüber den Interessenten hat, sowie Vorgaben zu Exposés und zur Offenlegung relevanter Immobilieneigenschaften.
Zusammenfassend ist der österreichische Makler eine Vermittlungsperson, die durch verschiedene gesetzliche Paramater reguliert wird, um die Interessen der Vertragsparteien sowie die Neutralität und Transparenz der Vermittlungstätigkeit zu gewährleisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass der Makler verantwortungsvoll und im Einklang mit den deontologischen Vorgaben seines Berufsstands handelt.