Im österreichischen Recht gibt es keinen spezifischen Begriff „Management Shares“ wie es möglicherweise im internationalen Kontext verstanden wird. Der Begriff bezieht sich allgemein auf Aktien oder Gesellschaftsanteile, die an Mitglieder des Managements oder der Geschäftsführung einer Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Anteile können bestimmte Rechte oder Einschränkungen enthalten, die in den Statuten der Gesellschaft oder im Rahmenvertrag für die Gewährung solcher Anteile geregelt sind.
Nach österreichischem Gesellschaftsrecht, genauer gesagt im Aktiengesetz (AktG) und im GmbH-Gesetz (GmbHG), gibt es verschiedene Arten von Anteilen und Rechten, die einem Gesellschafter zugeteilt werden können. Management Shares könnten in Form von gewöhnlichen Aktien, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht oder anderen Formen bestehen, sofern diese in den Satzungen der Gesellschaft vorgesehen sind.
Das österreichische AktG regelt Aspekte wie die Ausgabe von Aktien (§§ 149-153 AktG) und unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Aktien und Rechten, die damit verbunden sind. Im GmbH-Gesetz gibt es ähnliche Bestimmungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern sowie der Möglichkeit zur Vergabe von unterschiedlichen Anteilsarten.
Die Idee hinter Management Shares ist es oft, das Management stärker an das Unternehmen zu binden und Anreize für die Verbesserung der Unternehmensleistung zu schaffen. Dies wird in den Gesellschaftsstatuten oder in einem eigenen Managementbeteiligungsprogramm festgelegt und ist regelmäßig mit spezifischen Bedingungen wie Vesting-Perioden oder Performance-Zielen verknüpft.
Da das österreichische Recht stark von der Satzungsautonomie der Gesellschaft geprägt ist, können Unternehmen relativ flexibel festlegen, welche Rechte und Pflichten mit solchen Management Shares verbunden sind. Dies muss jedoch stets im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts stehen, um den Schutz der übrigen Aktionäre und Stakeholder sicherzustellen.