Die Manusehe war eine der zahlreichen Formen der Ehe im Römischen Reich. Sie war verbreitet zur Zeit der Könige und in der frühen römischen Republik. Manus bedeutet „Hand“ und das besondere bei dieser Eheform war, dass die Ehefrau aus der Hand ihres Vaters in die ihres Ehemannes, bzw. des Schwiegervaters, wenn der Ehemann noch unter patria potestas stand, überging. Sie gehörte damit nicht mehr zu ihrer Herkunftsfamilie, sondern in die Familie ihres Ehemannes. Im Gegensatz zur „manus-freien“ Ehe war eine Scheidung praktisch unmöglich und die Mitgift gehörte dauerhaft ihrem Ehemann. In der späten Republik und der Kaiserzeit wurde die Manusehe kaum noch geschlossen.
Literatur
Ingemar König: Vita romana. Vom täglichen Leben im alten Rom. WBG, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-17950-1, S. 32-40
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Manusehe 10.12.2014
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