Im österreichischen Recht bezieht sich eine Markenrechtsverletzung auf die unbefugte Nutzung eines im Markenregister eingetragenen oder durch notorische Bekanntheit geschützten Zeichens. Gemäß dem österreichischen Markenschutzgesetz (MSchG) ist der Inhaber einer Marke berechtigt, Dritten die Benutzung der Marke ohne seine Zustimmung zu verbieten. Dies gilt insbesondere für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Zu den relevanten Normen zählt insbesondere § 10 MSchG, der die Verletzung von Markenrechten regelt.
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn die geschützte Marke in einer Weise benutzt wird, die die Unterscheidungskraft der Marke beeinträchtigt oder ihre Wertschätzung unzulässig ausnutzt oder beeinträchtigt. Zu den verbotenen Handlungen gehören unter anderem das Anbringen des Zeichens auf Waren oder Verpackungen, das Angebot, die Vermarktung oder Lagerung von Waren unter der Marke sowie die Verwendung des Zeichens in Geschäftspapieren und Werbung.
Der Markeninhaber hat im Falle einer Verletzung mehrere Ansprüche. Diese umfassen den Unterlassungsanspruch, das Recht auf Beseitigung der rechtswidrigen Zustände, Auskunftsansprüche sowie Schadenersatzansprüche. Der Umfang der Schadenersatzansprüche kann den tatsächlichen Schaden umfassen oder, alternativ, auf der Grundlage eines angemessenen Lizenzentgelts berechnet werden.
Zudem kann der Markeninhaber gemäß § 53 MSchG in dringenden Fällen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um die rechtsverletzende Handlung schnell zu unterbinden. Dieser umfassende Schutzmechanismus soll sicherstellen, dass der wirtschaftliche Wert und die Kennzeichnungskraft einer Marke nicht durch unbefugte Eingriffe Dritter beeinträchtigt werden.