Der Begriff Marktbeherrschung spielt im Kartellrecht eine zweifache Rolle:
- Erstens ist es Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung verboten, ihre Marktmacht zu missbrauchen
- zweitens kann ein Zusammenschluss zwischen Unternehmen untersagt werden, wenn durch den Vorgang eine marktbeherrschende Stellung hergestellt oder verstärkt wird.
Auch, wenn Marktbeherrschung ein juristischer Begriff ist, ist die Bedeutung primär wirtschaftlicher Natur.
Üblicherweise wird in der Wirtschaftstheorie von Marktbeherrschung gesprochen, wenn ein Unternehmen unabhängig von Wettbewerbern und anderen Marktkräften seine Preis- und Produktionsvorstellungen am Markt durchsetzen kann. Diese mächtige Position am Markt hängt neben vielen anderen Parametern wesentlich von den Marktanteilen des Unternehmens und dem Konzentrationsgrad am jeweiligen Markt ab.