Der Begriff „Marxismus“ hat keine spezifische rechtliche Definition im österreichischen Recht. Marxismus ist primär eine politische und wirtschaftliche Theorie, die von Karl Marx und Friedrich Engels entwickelt wurde. Sie beschäftigt sich mit der Analyse von Gesellschaften insbesondere im Hinblick auf Klassenkonflikte und sieht den historischen Materialismus als Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklungen.
In Österreich wird Marxismus, ähnlich wie in anderen Teilen der Welt, hauptsächlich im Kontext von sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Diskursen behandelt und nicht als eigenständiger rechtlicher Begriff. Es gibt also keine spezifischen Paragraphen oder rechtliche Bestimmungen, die den Marxismus im österreichischen Recht definieren oder regeln.
Im österreichischen Kontext würde der Marxismus eher im Rahmen der politischen Meinungsfreiheit betrachtet werden, die durch das österreichische Verfassungsrecht geschützt ist, insbesondere durch Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus 1867 und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welche die Meinungsfreiheit garantieren. Diese Bestimmungen schützen die Freiheit politischer Meinungsäußerung und ideologischer Überzeugungen, einschließlich marxistischer Ansichten, solange sie nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Generell könnten marxistische Ideen in Österreich im Rahmen von politischen Parteien und Bewegungen auftauchen, die sich ideologisch daran orientieren. Im politischen System Österreichs wurden solche Ideen historisch im Kontext der Arbeiterbewegung und der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen diskutiert. Diese Diskussion bleibt jedoch auf gesellschaftspolitischer Ebenen und nicht innerhalb eines spezifischen rechtlichen Rahmens.