Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Maßnahme“ in verschiedenen Kontexten auf eine Handlung oder Entscheidung, die von staatlichen Organen oder Behörden getroffen wird, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder eine bestimmte Rechtslage herzustellen. Der Begriff ist nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkt und kann in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen spezifische Bedeutungen haben.
1. **Verwaltungsrecht**: Im Verwaltungsrecht bezeichnet eine Maßnahme eine Entscheidung oder Handlung einer Behörde, die meist in Form eines Bescheids getroffen wird. Maßnahmen können verbindlich oder nicht-verbindlich sein. Beispielsweise kann eine behördliche Maßnahme eine Verfügung, Anordnung oder ein Verbot darstellen, das direkt auf gesetzlicher Grundlage beruht. Diese Maßnahmen müssen gemäß den Verfahren des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) durchgeführt werden.
2. **Polizeiliches Recht**: Im polizeilichen Kontext versteht man unter Maßnahmen oft Eingriffe, die zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung getroffen werden. Diese können z.B. Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen oder Zwangsmaßnahmen umfassen. Solche polizeilichen Maßnahmen sind durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt und müssen stets im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip stehen, das bedeutet, sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.
3. **Zivilrecht**: Im Bereich des Zivilrechts könnten Maßnahmen Anträge auf einstweilige Verfügungen oder gerichtliche Maßnahmen zum Schutz individueller Rechte sein. Zum Beispiel sieht die Zivilprozessordnung vor, dass Maßnahmen zur Sicherung von Rechtsansprüchen getroffen werden können, um etwa den drohenden Verlust von Rechten zu verhindern, bevor ein Hauptverfahren abgeschlossen ist.
4. **Strafrecht**: Im Strafrecht kann der Begriff Maßnahme im Sinne von strafrechtlichen Maßnahmen verwendet werden, die entweder Sanktionen (wie Geldstrafen oder Freiheitstrafen) oder präventive Maßnahmen (wie Weisungen oder Auflagen) zur Sicherung der Bewährung umfassen. Hierbei gelten die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).
Diese unterschiedlichen Verwendungen des Begriffs „Maßnahme“ zeigen auf, dass er im österreichischen Recht in Abhängigkeit vom jeweiligen rechtlichen Kontext vielfältige Bedeutungen haben kann. Allen gemeinsam ist jedoch, dass sie auf legitimen gesetzlichen Grundlagen beruhen und durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sowie unter Wahrung der Grundrechte durchgeführt werden müssen.