Als Derogation wird der Vorgang bezeichnet, mit dem die Rechtsetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels Rechtsvorschriften über Geltung und Verbindlichkeit von Rechtsvorschriften disponieren kann. Dabei sind formelle und materielle Derogation zu unterscheiden.
Formelle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich genannte Rechtsvorschrift „außer Kraft“ treten soll. Diesen Vorgang bezeichnet man als formelle Derogation. Zum Beispiel kommt sie in einem Gesetz etwa mit den folgenden Wendungen zum Ausdruck: „§ 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 [oder mit Wirkung vom 1. Januar 2013] außer Kraft.“
Materielle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann bestimmte Tatbestände regeln ohne die ausdrückliche Anordnung zu treffen, dass eine ältere, mit der neuen Regelung unvereinbare Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll. Damit ist der Rechtsanwender aufgerufen, im Wege der Interpretation zu ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist.
Materielle Derogation kommt etwa mit folgender Wendung zum Ausdruck: „Alle diesem Bundesgesetz widersprechenden Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen treten mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.“
Siehe auch
Abrogation
Obrogation
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Derogation 04.11.2014
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