Der Begriff „Mehrbesitzverbot“ ist ein rechtlicher Ausdruck, der im österreichischen Recht vor allem in Bezug auf den Rundfunk und Mediengebrauch relevant ist. In Österreich gibt es konkrete gesetzliche Regelungen, die darauf abzielen, eine übermäßige Konzentration von Eigentum und Kontrolle im Bereich der Medien zu verhindern, um die Meinungsvielfalt zu sichern. Das Mehrbesitzverbot bezieht sich dabei auf Einschränkungen im Erwerb beziehungsweise der Kontrolle über mehrere Medienbetriebe.
Ein zentrales Beispiel ist das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), das Vorgaben enthält, um die Meinungsvielfalt und den Wettbewerb im Mediensektor zu fördern. Hierbei ist darauf zu achten, dass kein einzelner Eigentümer durch den Besitz von mehreren Medienunternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangt, die den freien Wettbewerb einschränken oder die Medienvielfalt gefährden könnte.
Ein verwandtes Thema ist das Kartellrecht, das in Österreich im Kartellgesetz (KaG) geregelt ist. Dieses Gesetz enthält Bestimmungen, die verhindern sollen, dass Unternehmen durch Fusionen oder Übernahmen eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Das Kartellrecht soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb erhalten bleibt und keine Monopolstellungen entstehen. Auch hier gilt ein Mehrbesitzverbot insofern, als übermäßige Marktanteile durch den Erwerb von weiteren Unternehmen eingeschränkt werden.
Ein weiteres Kapitel, das in diesem Zusammenhang relevant ist, behandelt die Kontrolle über Medienkonzentration. Es existieren Vorschriften, die verhindern, dass eine einzelne Partei durch den Erwerb oder die Fusion von Medienunternehmen zu viel Einfluss gewinnt, wodurch die Meinungsvielfalt beeinträchtigt werden könnte.
Der Schutz der Meinungsvielfalt ist von erheblicher Bedeutung, da Medienunternehmen eine zentrale Rolle bei der Meinungsbildung in der Gesellschaft spielen. Das Mehrbesitzverbot trägt hierbei entscheidend zur Sicherung eines pluralistischen Medienumfeldes bei und stellt sicher, dass verschiedene Perspektiven und Meinungen in der Berichterstattung berücksichtigt werden.
Zusammengefasst zielt das Mehrbesitzverbot im österreichischen Kontext darauf ab, die Meinungsvielfalt zu schützen und wettbewerbswidrige Konzentrationen im Medienbereich zu verhindern, was sowohl durch spezifische Regelungen in medienbezogenen Gesetzen als auch durch allgemeine wettbewerbsrechtliche Bestimmungen erreicht wird.