Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind.
Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die zum Schwören erhobene Hand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch“ bedeutet.
Wer vor Gericht gemäß § 288 Absatz 2 Strafgesetzbuch eine falsche Beweisaussage unter Eid ablegt oder mit einem Eid bekräftigt oder sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch schwört, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Meineid#.C3.96sterreich 08.11.2014
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