Mens rea

Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Mens rea“ nicht als solcher bekannt, da es sich um einen Fachausdruck aus dem angloamerikanischen Recht handelt. Dennoch gibt es ein äquivalentes Konzept im österreichischen Strafrecht, das sich auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale bezieht. Hierbei sind insbesondere der Vorsatz (§ 5 StGB) und die Fahrlässigkeit (§ 6 StGB) von Bedeutung.

Vorsatz bedeutet, dass der Täter mit Wissen und Wollen die Tatbestandselemente eines Delikts verwirklicht. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) differenziert den Vorsatz in drei Stufen: den Absichtsvorsatz (§ 5 Abs 2 StGB), den Wissentlichkeitsvorsatz (§ 5 Abs 3 StGB) und den bedingten Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB). Der Absichtsvorsatz verlangt, dass es dem Täter darauf ankommt, den strafrechtlichen Erfolg herbeizuführen. Wissentlichkeitsvorsatz bedeutet, dass der Täter weiß, dass das Tatbestandsmerkmal verwirklicht wird. Bedingter Vorsatz beinhaltet, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und sich damit abfindet.

Fahrlässigkeit hingegen (§ 6 StGB) ist das Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt, wodurch der Täter den Erfolg verursacht, den er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können. Hierbei wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden. Bewusste Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, jedoch auf das Ausbleiben vertraut. Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt nicht erkennt, obwohl er ihn bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit hätte voraussehen können.

Diese subjektiven Tatbestandsmerkmale sind entscheidend für die Strafbarkeit einer Handlung, da sie die innere Einstellung des Täters zur Tat beschreiben. Das österreichische Recht legt großen Wert auf die subjektive Seite des Tatbestandes, um die Schuld und Strafbarkeit zu bestimmen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte