Der Begriff „Merkantilismus“ wird im österreichischen Recht nicht als ein spezifischer Rechtsbegriff verwendet, sondern ist vielmehr ein historischer wirtschaftspolitischer Begriff. Der Merkantilismus beschreibt eine Wirtschaftsauffassung aus der frühen Neuzeit, die darauf abzielt, den Reichtum und die Macht eines Landes durch eine positive Handelsbilanz zu steigern. Es handelt sich nicht um einen bestehenden rechtlichen Rahmen im heutigen österreichischen Recht.
Im österreichischen wirtschaftlichen Kontext könnte man den Einfluss des Merkantilismus in der historischen Entwicklung der staatlichen Wirtschaftspolitik und im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts betrachten. Während die konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen des historischen Merkantilismus heute nicht direkt in geltenden Gesetzen verankert sind, könnte man argumentieren, dass er in gewisser Weise die Grundlagen für gewisse staatliche Eingriffe und Regulationen im Handel gelegt hat, die heute durch verschiedene Gesetze wie das Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt sind.
Das UGB beispielsweise regelt den rechtlichen Rahmen für Handel und Unternehmen in Österreich und könnte somit als eine moderne Weiterentwicklung eines rechtlichen Rahmens gesehen werden, der ursprünglich im Geiste der merkantilistischen Politik entwickelt worden ist.
Es sind jedoch keine konkreten Paragraphen vorhanden, die direkt auf den Merkantilismus Bezug nehmen, da dieser Wirtschaftsbegriff eher die Grundlage von wirtschaftspolitischen Diskussionen bildet, als dass er direkter Bestandteil eines spezifischen österreichischen Gesetzes wäre. Der moderne österreichische Rechtsrahmen im Bereich Wirtschaft und Handel ist weitgehend von internationalen Handelsnormen und der Mitgliedschaft in der Europäischen Union beeinflusst, was den direkten Einfluss historischer wirtschaftspolitischer Konzepte wie des Merkantilismus reduziert.