Die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie wurde am 30. April 2004 im Amtsblatt L 135 der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am selben Tage in Kraft. Jedoch erfolgt ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erst ab dem 30. Oktober 2006 und es wird eine voraussichtlich zehnjährige Übergangszeit geben.
Umgangssprachlich wird sie auch als Messgeräterichtlinie oder als Measuring Instruments Directive MID bezeichnet.
Nach dem derzeitigen deutschen Eichrecht darf ein Hersteller ein eichpflichtiges Messgerät nur dann in den Verkehr bringen, wenn er für das Baumuster eine Zulassung erhalten hat und jedes einzelne Gerät geeicht ist. Wenn die MID in den nächsten zwei Jahren durch eine Novelle des Eichrechts in nationales Recht umgesetzt ist, hat der Hersteller die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Die bisherige Rolle des Staates als Prüfer und Zertifizierer übernehmen dann sogenannte Benannte Stellen. Diese werden für die Zertifizierung von Produkten, aber auch für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen tätig und für diese Aufgaben von den national zuständigen Ministerien benannt.
Das Maß- und Eichgesetz setzt diese Richtlinie in nationales Recht um.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2004/22/EG_%C3%BCber_Messger%C3%A4te#.C3.96sterreich 15.12.2014
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