Im österreichischen Recht stellt der Mietkauf eine Mischform aus Miete und Kauf dar. Diese Vertragsform kombiniert Elemente des Mietvertrags und des Kaufvertrags und ist besonders interessant für Personen, die letztendlich das gemietete Objekt erwerben möchten, jedoch noch nicht über die nötigen finanziellen Mittel für einen sofortigen Kauf verfügen.
Gemäß § 1100 ff. ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) bezieht sich der Mietkauf auf die längerfristige Miete mit der Option oder Verpflichtung, das Mietobjekt nach einem festgelegten Zeitraum käuflich zu erwerben. Der Hauptunterschied zu einem herkömmlichen Mietvertrag liegt in der Kaufoption oder -verpflichtung, die dem Mieter die Möglichkeit gibt, zu einem späteren Zeitpunkt Eigentum an der Immobilie zu erwerben.
Typischerweise wird ein Teil der monatlichen Mietzahlungen als Anzahlung für den Kaufpreis angerechnet. Die vertraglichen Konditionen, unter denen der spätere Kauf stattfinden soll, müssen bereits im ursprünglichen Miet- oder Mietkaufvertrag klar definiert sein. In der Regel handelt es sich dabei um Vereinbarungen über den endgültigen Kaufpreis, die Mietdauer sowie die Konditionen, unter denen die Kaufoption zählt.
Ein Mietkaufvertrag unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass beide Parteien – der Vermieter/Verkäufer und der Mieter/Käufer, fair behandelt werden. Zudem bietet das Mietkaufmodell eine gewisse Flexibilität für Mieter, die letztendlich Eigentümer werden möchten, ohne sofort den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen.
Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Ausübung einer Kaufoption in einem Mietkaufvertrag als eigenständiger Kaufvertrag betrachtet wird. Daher gelten auch für diesen Zeitpunkt die allgemeinen Bestimmungen des ABGB über Kaufverträge, insbesondere hinsichtlich der Formvorschriften und Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.