Im globalen Kontext, eine Person, die sich außerhalb des Territoriums des Staates, dessen Staatsangehörigkeit oder Nationalität sie besitzt, befindet und die sich länger als 1 Jahr in einem ausländischen Land aufgehalten hat, unabhängig von den Gründen, ob freiwillig oder unfreiwillig, und unabhängig von den Mitteln, ob reguläre oder irreguläre, die bei der Migration genutzt wurden. Im EU-/EFTA-Kontext, eine Person,die entweder (i) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet eines EU-/EFTA-Mitgliedstaats für einen Zeitraum, der wenigstens 12 Monate ist oder sein wird, errichtet und die sich vorher gewöhnlich in einem anderen EU/EFTA-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat aufgehalten hat, oder (ii) die sich vorher in dem Gebiet eines EU/EFTA-Mitgliedstaats aufgehalten hat und die aufhört, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem EU/EFTA-Mitgliedstaat für einen Zeitrum, der wenigstens 12 Monate ist oder sein wird, zu haben.
Unterbegriff(e)
- Abwanderer
- gestrandeter Migrant
- kurzfristig aufhältiger Migrant
- langfristig aufhältiger Migrant
- Wirtschaftsmigrant
- Zuwanderer
- Zwangsmigrant
Verwandte(r) Begriff(e)
- Migration
Verwendungshinweis(e)
- Auf der internationalen Ebene gibt es keine universell akzeptierte Definition von „Migrant“, aber die Empfehlungen der Vereinten Nationen zu Statistiken zu internationaler Migration und zu Bevölkerungsstatistik legen den Zeitraum von wenigstens einem Jahr als Kriterium fest, wenn der Wechsel des Landes des gewöhnlichen Aufenthaltsortes als Migration bezeichnet werden soll.
- Nach der Definition der Vereinten Nationen werden diejenigen, die für kürzere Zeiträume als Touristen und Geschäftsleute reisen, nicht als Migranten angesehen. Allerdings beinhaltet der Begriff nach allgemeinem Sprachgebrauch bestimmte Arten von kurzfristig aufhältigen Migranten, wie z.B. Saisonarbeitnehmer.
- Der Begriff „Migrant“ wurde ursprünglich so verstanden, dass er alle Fälle umfasste, in denen die Entscheidung zu migrieren, freiwillig von einem Individuum aufgrund persönlicher Präferenzen und ohne Einwirken zwingender externer Faktoren getroffen wurde; daher wurde er auf Personen, und ihre Familienangehörigen angewandt, die in ein anderes Land oder eine andere Region migriert sind, um ihre materiellen oder sozialen Bedingungen zu verbessern und bessere Zukunftsaussichten für sich selbst oder ihre Familie zu erreichen.
- Diese Definition schließt nicht die EU-Binnenmobilität von Staatsangehörigen oder Bewohnern ein, auch wenn nationale Konzepte von internationaler Migration diese Mobilität umfassen, wie auch nationale Statistiken von internationaler Migration.
Quelle
- Globaler Kontext: abgeleitet vom EMN von den UN Recommendations on Statistics of International Migration und UNESCO (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: abgeleitet vom EMN von der Eurostat’s Concepts and Definitions Database und den UN Recommendations on Statistics of International Migration (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.