In einem rechtlichen Kontext und im Gegensatz zu einem Kind, eine Person, die entsprechend des Rechts ihres Landes, die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, d.h. noch nicht berechtigt ist, bestimmte bürgerliche und politische Rechte auszuüben.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Altersfeststellung
- Erwachsener
- Kind
Verwendungshinweis(e)
- Dieser Begriff ist der Vorzugsbegriff, wenn es sich um ein Individuum handelt. Der Begriff „Kind“ sollte benutzt werden, um die Beziehung zu anderen Familienmitgliedern zu beschreiben.
- Das durch Gesetzgebung festgelegte “Volljährigkeitsalter” bedeutet, dass eine Person die volle Rechtsfähigkeit erlangt, um an verschiedene Dokumente, wie Verträge und Urkunden gebunden zu sein und andere Rechtsakte zu begehen, wie z.B. bei Wahlen abzustimmen und eine Ehe einzugehen. Das Alter, mit dem eine Person zu einem Erwachsenen wird, ist von Staat zu Staat verschieden und ist oft auch innerhalb eines Staates unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Handlung, die die betreffende Person durchführt, es sich handelt.
Quelle
- UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.