In Österreich gibt es den Begriff „Ministerialdirigent“ nicht im Gegensatz zu Deutschland. Stattdessen wird im österreichischen Recht auf andere Bezeichnungen zurückgegriffen, insbesondere wenn es um leitende Funktionen in den Ministerien geht.
In Österreich existiert eine bestimmte Laufbahnstruktur im Bundesdienst, die in der Gehaltsgesetzgebung und im Beamtendienstrechtsgesetz festgelegt ist. Führungskräfte innerhalb von Ministerien können als Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter agieren. Diese Bezeichnungen sind in den jeweiligen Organisationsplänen der Ministerien geregelt. Ein Sektionschef zum Beispiel leitet eine Sektion innerhalb eines Ministeriums, die aus mehreren Abteilungen bestehen kann. Solche Positionen sind häufig der höchsten Besoldungsgruppe zuzuordnen, was die Bedeutung der Rolle unterstreicht.
Die Organisation der Ministerien und damit einhergehend die Bezeichnung und die Aufgaben der führenden Positionen sind meist in internen Organisationsverordnungen oder in Verordnungen des zuständigen Ministers geregelt. Sie sind nicht nur für die Verwaltung der Ministerialangelegenheiten zuständig, sondern auch für die Koordination zwischen den Abteilungen innerhalb der Ministerien und für die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministers.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufgaben eines „Ministerialdirigenten“ in Österreich von Positionen wie Sektionsleitern oder Abteilungsleitern innerhalb der Ministerien wahrgenommen werden, auch wenn diese Bezeichnungen nicht direkt vergleichbar sind.