Mit Mitbestimmungsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestimmter Unternehmen ab einer speziellen Arbeitnehmeranzahl z.B. AG, KG aA und GmbH regelt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/mitbestimmungsgesetz.php 24.10.2014